Stadtpläne und Landkarten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen selbst ausschnittsweise nur mit Genehmigung des entsprechenden Verlages veröffentlicht werden. Wer einfach einen Ausschnitt des örtlichen Stadtplans einscannt und auf seinen Internetseiten veröffentlicht, um so Geschäftspartnern und Kunden die Anreise zu erleichtern, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen.
Zulässig ist bei einigen Anbietern eine Verlinkung auf die Adresse oder einen Routenplaner. Hier sehen Sie zwei Beispiele für einen solchen Link zu Map24.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne einen individuellen Lageplan. Fragen Sie uns danach, wir beraten Sie gerne.